- umschulden
- ụm||schul|den 〈V. tr.; hat〉 einen Kredit \umschulden einen kurzfristigen Kredit in einen langfristigen umwandeln
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ụm|schul|den <sw. V.; hat (Finanzw.):1. (Anleihen, Kredite o. Ä.) umwandeln, bes. durch günstigere Kredite ablösen:Kredite u.;<auch ohne Akk.-Obj.:> wir müssen rechtzeitig u.2. (einen Schuldner, eine Schuldnerin) durch Umschulden (1) von Anleihen, Krediten o. Ä. in eine andere, bes. eine günstigere finanzielle Lage bringen:jmdn. u.* * *
ụm|schul|den <sw. V.; hat (Finanzw.): 1. (Anleihen, Kredite o. Ä.) umwandeln, bes. durch günstigere Kredite ablösen: ... ist es ... überlegenswert, ihn (= einen Dispositionskredit) in einen Ratenkredit umzuschulden (Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, IX); <auch o. Akk.-Obj.:> Private Eigenheimbauer wie Großunternehmer nutzen das niedrige Zinsniveau und schulden um (Spiegel 8, 1978, 6). 2. (einen Schuldner) durch Umschulden (1) von Anleihen, Krediten o. Ä. in eine andere, bes. eine günstigere finanzielle Lage bringen: jmdn. u.
Universal-Lexikon. 2012.